Rechts­anwalt Thomas Müller

Ihr Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

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Thomas Müller

Herr Rechtsanwalt Thomas Müller ist mit seiner über 20 jährigen Berufserfahrung in mittelständischen Rechtsanwaltskanzleien ein erfahrener Rechtsanwalt, welcher sich seit Anbeginn seiner beruflichen Tätigkeit im Bau- und Architektenrecht spezialisiert hat. Neben der Qualität seiner juristischen Tätigkeit, welche durch regelmäßige fachspezifische Fort- und Weiterbildungen fortwährend verbessert wird, verfügt er neben seinem außergerichtlichen Verhandlungsgeschick auch über eine umfassende Prozesserfahrung, insbesondere in allen Facetten des Bauprozessrechts. Durch seine jahrzehntelange Tätigkeit im Bau- und Architektenrecht und der Zusammenarbeit mit öffentlich bestellt und vereidigten Sachverständigen aus der Baubranche sowie seinem technischen Verständnis der Bautechnik und der Bauabläufe führt er Bauherren und Bauunternehmen hervorragend durch den „Dschungel des Baurechts“, um im Nachhinein teure Fehler zu vermeiden.

Die Rechtsanwaltskanzlei in Mauerstetten bei Kaufbeuren wurde im Sommer 2020 gegründet. Dank seiner rechtlichen Qualifikationen und seiner technischen Kenntnisse ist Herr Rechtsanwalt Thomas Müller für eine fundierte Rechtsberatung im Bau- und Architektenrecht nicht nur regional im Allgäu tätig, sondern führt für seine in ganz Deutschland ansässigen Mandanten bundesweit außergerichtliche und gerichtliche Mandate. Als Mittelpunkt seiner Arbeit steht die Durchsetzung der Interessen und Rechte seiner Mandanten. Bei der Wahrung Ihrer rechtlichen Interessen als Unternehmen, Gewerbetreibender oder Privatperson profitieren Sie durch seine Kreativität und sein lösungsorientiertes Denken.

Als erfahrener Anwalt begleitet Sie Herr Rechtsanwalt Thomas Müller bei allen Belangen Ihrer baurechtlichen Probleme. Beginnend mit der Vertragsgestaltung, der Bauausführung, der Beratung zur Abnahme und über Mängelbeseitigung hinweg bis hin zum Ausgleich offener bzw. der Abwehr unberechtigter Forderungen. Die Qualität seiner Arbeit resultiert aus einem hohen Grad der Spezialisierung sowie regelmäßigen, fachspezifischem Weiterbildungen. Nicht zuletzt das persönliche Interesse und die Liebe zu seinem Beruf führen zu Erfolgen. Darüber hinaus ist Herr Rechtsanwalt Thomas Müller mit der gleichen Leidenschaft zu seinem Beruf und Einsatz auch in weiteren Rechtsgebieten tätig. Aufgrund seiner Affinität zum Automobil und Motorsport werden Sie auch im Bereich des Verkehrsrechts neben der juristischen außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung aufgrund seiner technischen Kenntnisse einen versierten Mitstreiter an Ihrer Seite haben, sei es bei der zivilrechtlichen Abwicklung von Unfallschäden oder der Geltendmachung von Versicherungsleistungen. Ebenso erhalten Sie im Bereich des Verkehrsordnungswidrigkeitenrechts Beistand im Rahmen der Beratung und Vertretung. Anwaltliche Beratung und Vertretung erhalten Sie darüber hinaus auch im Arbeitsrecht sowie Vertragsrecht.

Prüfung und Gestaltung von Bau- und Architektenverträgen
Erstellen von Verträgen unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse des Mandaten für bestmögliche Rechtssicherheit in Bezug auf das Bau-Soll und die Vergütung, Überprüfen von Verträgen des künftigen Vertragspartners des Mandanten, Abstimmung von Verträgen in der sog. Leistungskette
Juristische Begleitung
Juristische Begleitung bei der Verwirklichung von Bauvorhaben, Beratung des Auftragnehmers bei vertragswidrigen Leistungen und zeitlichen Verzögerungen des Bauvorhabens sowie Möglichkeiten der vorzeitigen Beendigung von Bauverträgen, Geltendmachung von Bauhandwerkersicherheiten für den Auftragnehmer zur Sicherung seiner Vergütungsansprüche sowie Beratung zur vorzeitigen Beendigung von Bauverträgen
Rechtliche Beratung
Rechtliche Beratung im Zusammenhang mit der Abnahme eines Bauvorhabens, wie z.B. wirksame Geltendmachung von Vertragsstrafen und Vorbehalten von Mängelansprüchen, Herbeiführung der Fälligkeit von Vergütungsansprüchen etc., Prüfung der Wirksamkeit von Sicherheitseinbehalten und Beratung und Vertretung bei der Auswechslung von Sicherheiten sowie Geltendmachung der Freigabe der Einbehalte
Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen / Mängelansprüchen
Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen für den Auftraggeber und Geltendmachung von Regressansprüchen von Auftraggebern und Auftragnehmern gegen weitere Baubeteiligte bzw. Durchsetzung von Vergütungsansprüchen und Nachträgen für den Auftragnehmer.